Betriebsänderung

Betriebsänderung
Betriebsänderung,
 
im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 111-113) die Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, die Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, der Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen sowie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 zum Betriebsrat wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die Betriebsänderung mit dem Betriebsrat zu beraten. Kommt in Beratungen zwischen beiden ein Interessenausgleich zustande, ist dieser schriftlich niederzulegen. Das Gleiche gilt für den Sozialplan. Wird die Betriebsänderung, in deren Folge Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden, ohne den Versuch eines Interessenausgleichs durchgeführt, bestehen für die Arbeitnehmer Ansprüche auf Nachteilsausgleich durch Abfindung (Klageerhebung). Besonderheiten gelten in Tendenzbetrieben.
 
 
D. Hase u. a.: Hb. Interessenausgleich u. Sozialplan (21995);
 I. Hamm: Betriebsänderung, Interessenausgleich u. Sozialplan (1999).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Betriebsänderung — Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt, eingeschränkt oder mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen wird, wenn ein Betrieb aufgespalten wird oder der Betriebszweck oder die Betriebsorganisation… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsänderung — 1. Begriff: Jede Änderung der betrieblichen Organisation, der Struktur, des Tätigkeitsbereichs, der Arbeitsweise, der Fertigung, des Standorts etc. 2. Dem ⇡ Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen in Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20… …   Lexikon der Economics

  • Betriebsverlegung — ⇡ Betriebsänderung …   Lexikon der Economics

  • Betriebszusammenschluss — ⇡ Betriebsänderung, ⇡ Fusion …   Lexikon der Economics

  • Interessensausgleich — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • Namensliste — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • Interessenausgleich — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • BetrVG — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassungsgesetz — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassungsrecht — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”